Publikationsethik

Als Wissenschaftsverlag verpflichtet sich De Gruyter mit seinen Herausgeber*innen und Partnerverlagen den Grundsätzen der akademischen Freiheit, der redaktionellen Unabhängigkeit und der höchsten wissenschaftlichen Integrität. Unser Ziel ist es, einem möglichst breiten Publikum zuverlässige Informationen zur Verfügung zu stellen und akademische Gemeinschaften in aller Welt gleichermaßen zu bedienen.

Erfahren Sie mehr über die Publikationssethik bei Brill auf brill.com.

De Gruyter verpflichtet sich zur Einhaltung der Richtlinien des Committee on Publication Ethics (COPE).

Diese Seite enthält weitere Informationen zu wissenschaftlichem Fehlverhalten und Plagiaten, Doppeleinreichungen und Doppelpublikationen, Autor*innenschaft und Beiträgen. Hier können Sie mehr über unser Beschwerde- und Einspruchsverfahren und unseren Verhaltenskodex für Herausgeber*innen sowie über unser Verfahren zum Zurückziehen eines Zeitschriftenartikels lesen.

In enger Zusammenarbeit mit Herausgeber*innen, Peer-Reviewer*innen, Autor*innen sowie Partner*innen verfolgen wir einen proaktiven Ansatz zur Entwicklung und praktischen Anwendung einheitlicher ethischer Standards und Verhaltensweisen.

Die folgenden Richtlinien gelten für alle Zeitschriften von De Gruyter. Wenn eine Zeitschrift von einer wissenschaftlichen Gesellschaft oder einem Verband herausgegeben wird, beachten Sie bitte alle zusätzlichen Anforderungen, die von dieser Zeitschrift vorgegeben sind.

Lesen Sie bitte diese Richtlinien, bevor Sie Ihren Artikel einreichen, und halten Sie sich daran.

Umgang mit vermutetem Fehlverhalten

De Gruyter nimmt jede Form von Fehlverhalten oder den Verdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten ernst. Wir verpflichten uns, alle notwendigen Maßnahmen zur Einhaltung der COPE-Richtlinien zu ergreifen, um die Integrität der Forschungsergebnisse zu schützen. Wir prüfen alle schwerwiegenden Verdachtsfälle von Fehlverhalten und führen unparteiische und vertrauliche Untersuchungen durch.

Unsere Definition von wissenschaftlichem Fehlverhalten orientiert sich an der Definition des Office of Research Integrity:

„Erfindungen, Fälschungen, Plagiate oder andere Praktiken, die erheblich von denen abweichen, die in der akademischen Fachwelt für das Vorschlagen, Durchführen oder Veröffentlichen von Forschungsarbeiten allgemein anerkannt sind“ (eigene Übersetzung).

In diesem Zusammenhang umfasst der Begriff „Fehlverhalten“ weder versehentliche Fehler noch versehentliche Abweichungen bei der Interpretation oder Beurteilung von Daten.

Verfahren und Prozesse für den Umgang mit Verdachtsfällen von wissenschaftlichem Fehlverhalten

Bei einem Verdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten oder mögliche Fehler in den von uns veröffentlichten Inhalten halten wir uns an die COPE-Empfehlungen. Anonym oder von Hinweisgeber*innen geäußerten Bedenken gehen wir ebenfalls konsequent und sorgfältig nach.

Wenn wir einen solchen Hinweis erhalten, informieren wir alle betreffenden Autor*innen sowie Herausgeber*innen über den vorliegenden Verdacht. Anschließend unterstützen wir den Zeitschriftenherausgeber*innen bei der Aufklärung und setzen uns, sofern nötig oder angebracht, mit den entsprechenden Institutionen und Forschungseinrichtungen bzw. Dritten in Verbindung. Die Ethikkommission von De Gruyter steht beratend zur Seite und prüft alle weitergemeldeten Ethik- und Integritätsfälle. Finden sich bei der Nachforschung Beweise für ein Fehlverhalten oder für falsche Angaben in den veröffentlichten Inhalten, ziehen wir in Übereinstimmung mit den COPE-Richtlinien für das Zurückziehen eines Artikels einen der folgenden Schritte in Erwägung: die Richtigstellung, die Zurückziehung oder eine ergänzende Stellungnahme. Beim Zurückziehen von Inhalten achten wir darauf, dass die Integrität des wissenschaftlichen Gesamtwerks und von anderen verbundenen Werken gewahrt bleibt. Dies schließt auch die Beibehaltung der zugehörigen Metadaten und, sofern rechtlich zulässig, des Abstracts ein. Lesen Sie dazu auch den Abschnitt Korrektur, Zurückziehung und Entfernung eines Artikels.

Wenn Sie Zweifel haben oder Fehler in veröffentlichten Inhalten oder in der redaktionellen Arbeit einer Zeitschrift feststellen, wenden Sie sich bitte entweder über die Website der Zeitschrift an den Zeitschriftenherausgeber oder aber direkt an De Gruyter.

Arten von Fehlverhalten

Der Begriff „Plagiat“ kann sich auf alle Arten von Inhalten und Materialquellen beziehen. Sämtliche von Ihnen eingereichte Inhalte – Worte, Daten, Zahlen, Bilder oder andere Medien –, die nicht Ihr eigenes Werk sind, müssen vollständig mit Quellenangaben versehen sein, da sie sonst als Plagiat ausgelegt werden könnten. Bei Verwendung von Materialien aus anderen Quellen ist dies grundsätzlich anzugeben, wobei gegebenenfalls eine Nutzungserlaubnis eingeholt werden muss.

Die COPE-Richtlinien definieren Plagiate wie folgt:

„Wenn jemand die Arbeit von Dritten (Daten, Worte oder Theorien) so darstellt, als ob es die eigene wäre, und sie nicht durch eine entsprechende Quellenangabe kennzeichnet.“ (eigene Übersetzung)

De Gruyter duldet keinerlei Plagiate in den Veröffentlichungen des Verlags. Wir verwenden die Plagiatserkennungssoftware iThenticate / Crossref Similarity Check, um Einreichungen für unsere Zeitschriften mit einer Datenbank von 49 Millionen Veröffentlichungen von 800 Wissenschaftsverlagen zu vergleichen. In Plagiatsfällen verfahren wir nach den COPE-Richtlinien.

Einreichungen, bei denen der Verdacht eines Plagiats besteht, werden abgelehnt. Wenn nach der Veröffentlichung eines Artikels ein Plagiat entdeckt wird, handeln wir entsprechend unseren Richtlinien, die unter Verfahren und Prozesse für den Umgang mit Verdachtsfällen von wissenschaftlichem Fehlverhalten und im Abschnitt Korrektur, Zurückziehung und Entfernung eines Artikels beschrieben sind.

Unseren Leser*innen möchten wir bitten, bei einem Plagiatsverdacht den jeweiligen Zeitschriftenherausgeber zu kontaktieren oder sich an De Gruyter zu wenden.

Auch wenn sich Autor*innen natürlich auf zuvor von ihnen selbst veröffentlichte Werke beziehen, wird die Wiederverwendung umfangreicher Teile davon, entweder durch wortgetreue Wiedergabe oder aber durch Umschreibung ohne eindeutige Quellenangabe, als eine Art von Plagiat betrachtet. Wenn Teile Ihrer Einreichung bereits veröffentlicht wurden, müssen Sie diese ordnungsgemäß zitieren und den Herausgeber*innen bei der Einreichung darüber informieren.

Zudem müssen Sie sicherstellen, dass Sie bei der Wiederverwendung dieser Inhalte alle Urheberrechte einhalten, unter denen das Werk veröffentlicht wurde.

Als doppelte Einreichung bzw. doppelte Publikation bezeichnet man die Einreichung derselben Arbeit bei zwei Zeitschriften bzw. die Veröffentlichung derselben bzw. einer ähnlichen Arbeit in zwei Zeitschriften.

Manuskripte, die im Wesentlichen dieselben Forschungsergebnisse beinhalten, dürfen Sie nicht in mehr als einer Zeitschrift bzw. Primärpublikation veröffentlichen.

Bei einer redundanten Publikation wird eine Forschungsarbeit in mehrere Teile unterteilt und dann in zwei oder mehreren Zeitschriften veröffentlicht. Darunter fällt auch, wenn die Ergebnisse bereits an anderer Stelle veröffentlicht wurden, ohne dass ein ordnungsgemäßer Querverweis, eine Genehmigung oder eine Erklärung dafür vorliegt.

Eine derartige Neuformulierung in anderen Worten von Inhalten, die bereits von denselben Autor*innen veröffentlicht wurden, stellt ein unethisches Publikationsverhalten dar und ist inakzeptabel.

Eine Datenfälschung ist die vorsätzliche Fehlinterpretation von Forschungsergebnissen, die Angabe nicht durchgeführter Experimente oder die Manipulation von Daten, um ein gewünschtes Ergebnis zu erhalten.

Bei der Manipulation von Abbildungen handelt es sich um eine spezielle Art der Datenmanipulation. Sie bezieht sich z. B. auf die Vervielfältigung von Teilen innerhalb einer Abbildung oder die Verwendung identischer Abbildungen zur Darstellung unterschiedlicher Sachverhalte.

Jede Form der Datenfälschung bzw. -verfälschung ist inakzeptabel und wird als wissenschaftliches Fehlverhalten behandelt.

Bei der Manipulation von Zitationen wird die Anzahl der Zitationen aufgebläht, um sich Vorteile zu verschaffen. Beispiele hierfür sind übermäßiges Zitieren der eigenen Arbeit, übermäßiges Zitieren der Zeitschrift, in der der zitierende Artikel veröffentlicht wird, sowie übermäßiges, systematisches Zitieren zwischen Fachzeitschriften. [COPE https://publicationethics.org/citation-manipulation-discussion-document].

Bei der Manipulation eines Peer-Review-Verfahrens werden unlautere oder betrügerische Methoden angewandt, um die unabhängige Bewertung einer wissenschaftlichen Arbeit durch Gutachterinnen bzw. Gutachter [COPE] zu verhindern oder unzulässig zu beeinflussen. Dadurch sollen die Veröffentlichung der Arbeit und/oder finanzielle Vorteile erzielt werden.

In Fällen, in denen der Verdacht oder der Vorwurf der Peer-Review-Manipulation besteht, orientieren wir uns an den COPE-Richtlinien.

Als Fehlverhalten wird auch eine unrechtmäßige Zuschreibung der Autorenschaft an einer wissenschaftlichen Arbeit bezeichnet. Dies betrifft in erster Linie Fälle, in denen die Rolle der Mitwirkenden in Frage gestellt wird, d. h. vorsätzliche und unbegründete Änderungen der Autor*innenschaft (Hinzufügen oder Entfernen von Autor*innen), wozu auch das Verschweigen von Autor*innen (Ghostwriting) oder das Hinzufügen von Unbeteiligten (Ehrenautorenschaft) gehört.

Dies betrifft auch die Urheberschaft für den Vertrieb bzw. Druckereien.

Alle Fälle von mutmaßlichem Fehlverhalten in Bezug auf die Autorenschaft untersuchen und behandeln wir gemäß den COPE-Richtlinien.

Wenn derartige Fälle erst nach der Veröffentlichung aufgedeckt werden, orientieren wir uns ebenfalls an den COPE-Empfehlungen und führen Nachforschungen durch, wie unter „Umgang mit vermutetem Fehlverhalten“ beschrieben.

Autor*innenschaft und Beiträge

In den unterschiedlichen Fachbereichen und Publikationsformaten gibt es auch unterschiedliche Standards dafür, wer als Autor*in genannt wird. Doch entscheidend ist, dass alle Fachbereiche den Begriff der Autor*innenschaft einheitlich verstehen.

Bei De Gruyter muss eine Person die folgenden Kriterien erfüllen, um als Autor*in eines Artikels aufgeführt zu werden:

  1. Leistung eines wesentlichen Beitrags zur Konzeption, Gestaltung, Umsetzung oder Interpretation der vorliegenden Forschungsarbeit

  2. Zustimmung zur Einreichung bei der entsprechenden Zeitschrift

  3. Beteiligung an der Überarbeitung oder den notwendigen Änderungen des Artikels im Zuge des Peer-Review- oder Produktionsprozesses

  4. Freigabe der Arbeit für die endgültige Veröffentlichung

  5. Zustimmung zur Übernahme der Verantwortung und Rechenschaftspflicht für die Richtigkeit der veröffentlichten Arbeit und, sofern erforderlich, zur Korrektur des Inhalts

Wer als Mitautor*in und in welcher Reihenfolge aufgeführt oder anderweitig genannt werden soll, liegt in der gemeinschaftlichen Verantwortung aller an der Forschungsarbeit beteiligten Personen.

Andere Personen, die an einzelnen Aspekten des Forschungsprojekts mitgewirkt haben, sind in dem Abschnitt mit der Danksagung zu nennen.

Wenden Sie sich bitte an die/den Zeitschriftenherausgeber*in oder setzen Sie sich mit uns in Verbindung, falls es Unstimmigkeiten bezüglich der Autor*innenschaft gibt.

Richtlinie zur anonymen Autor*innenschaft

KI & Autor*innenschaft

Bitte beachten Sie, dass wir keine Beiträge akzeptieren, die vollständig oder überwiegend durch Künstliche Intelligenz (KI) oder Machine-Learning-Tools erstellt wurden. Solche Werkzeuge können keine Verantwortung für die eingereichte Arbeit übernehmen und können daher nicht als Autor*innen gelten.

Wenn derartige Tools oder Technologien im Rahmen der Konzeption oder Methodik einer Studie verwendet werden, ist deren Einsatz im Abschnitt „Danksagungen“ (Acknowledgements) klar zu beschreiben.

Anonyme Autor*innenschaft

In der Regel müssen alle wissenschaftlichen Artikel die Namen der Autor*innen klar angeben, um eine korrekte Zuordnung der Urheberschaft zu gewährleisten. In seltenen und außergewöhnlichen Fällen kann jedoch eine anonyme Autor*innenschaft in Betracht gezogen werden, wenn die Veröffentlichung der Identität einer Autorin bzw. eines Autors ein glaubwürdiges Risiko für deren Leben, Freiheit oder persönliche Sicherheit darstellen würde.

Dies gilt beispielsweise für:

  1. Wissenschaftler*innen, die in politisch sensiblen oder repressiven Umgebungen arbeiten
  2. Forschende, die zu hochkontroversen oder besonders risikobehafteten Themen publizieren
  3. Personen, gegen die nachweislich Gewalt-, Belästigungs- oder staatliche Verfolgungsdrohungen bestehen

Anträge auf anonyme Veröffentlichung werden nicht leichtfertig genehmigt; die Entscheidung liegt in jedem Einzelfall im alleinigen Ermessen des Verlags und der Herausgebenden.

Der Antrag muss vor Annahme des Manuskripts gestellt werden und wird fallbezogen von der/dem Editor-in-Chief der Zeitschrift in Abstimmung mit der Ethikabteilung des Verlags geprüft.

Autor*innen müssen:

  1. Eine schriftliche Begründung einreichen, in der das potenzielle Risiko dargelegt wird
  2. Ihre rechtliche Identität und institutionelle Zugehörigkeit (sofern zutreffend) vertraulich angeben
  3. Sämtliche erforderlichen Veröffentlichungs- und Urheberrechtsdokumente mit ihrem rechtlichen Namen unterzeichnen

Wird der Antrag genehmigt, muss die Identität der Autor*innen weiterhin der Zeitschrift und dem Verlag bekannt sein und wird vertraulich behandelt.

Der veröffentlichte Artikel enthält in diesem Fall eine redaktionelle Fußnote, beispielsweise:

„Die Identität der Autor*in(nen) ist der Zeitschrift und dem Verlag bekannt, wurde jedoch aus Gründen der persönlichen Sicherheit nicht veröffentlicht.“

Diese Richtlinie entspricht internationalen Best Practices, einschließlich der Empfehlungen von COPE, und soll wissenschaftliche Integrität mit den Menschenrechten und der Sicherheit von Forschenden in Einklang bringen.

Autor*innen werden darauf hingewiesen, dass wir zwar alle angemessenen Maßnahmen zum Schutz der Anonymität ergreifen, jedoch keine absolute Vertraulichkeit garantieren können.

Beschwerden und Einsprüche

Beim Umgang mit Einsprüchen gegen die Entscheidung des/der Zeitschriftenherausgeber*in oder mit Beschwerden über redaktionelle Bestandteile einer Zeitschrift hält sich De Gruyter an die Richtlinien des Committee on Publication Ethics (COPE).

De Gruyter fördert die redaktionelle Unabhängigkeit und wird die Entscheidung eines/einer Zeitschriftenherausgeber*in nicht selbst kommentieren, es sei denn, uns liegen Beweise vor, dass der Artikel nicht nach der guten wissenschaftlichen Praxis erstellt wurde.

Einsprüche sind durchaus erwünscht, allerdings benötigen wir stichhaltige Beweise oder neue Informationen, um einen Einspruch gegen einen Beschluss des/der Zeitschriftenherausgeber*in bzw. des/der Gutachter*in zu berücksichtigen.

Wenn Sie als Autor*in gegen die Entscheidung des Zeitschriftenherausgebers Einspruch einlegen möchten, gehen Sie wie folgt vor:

  1. Wenden Sie sich schriftlich an den/die Zeitschriftenherausgeber*in und legen Sie die Gründe dar, warum Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind. Führen Sie eindeutige Gegenbeweise zu den Anmerkungen des/der Herausgeber*in oder des/der Gutachter*in an oder verdeutlichen Sie, wo Ihrer Ansicht nach Fehler unterlaufen sind.

  2. Stellen Sie neue Informationen oder Daten zur Verfügung, die des/der Zeitschriftenherausgeber*in berücksichtigen soll.

  3. Die/der Herausgeber*in berücksichtigt einen Einspruch pro Artikel, und die auf einen Einspruch folgende Entscheidung ist endgültig. Die bloße Tatsache, dass ein Einspruch eingelegt wurde, darf jedoch keinen Einfluss auf die endgültige Entscheidung haben.

Wenn Sie Anmerkungen zur redaktionellen Arbeit einer Zeitschrift haben, wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Zeitschriftenherausgeber*innen oder direkt an De Gruyter.

  1. Die Herausgeber*innen sind gehalten, auf jegliche Beschwerden umgehend zu reagieren und zu versuchen, Probleme zeitnah zu lösen.

  2. Zunächst prüft De Gruyter alle eingegangenen Beschwerden. Dabei besteht die Möglichkeit, Beschwerden an die Ethikkommission von De Gruyter oder an das COPE weiterzuleiten, andere Zeitschriften oder Institutionen zu kontaktieren und unabhängigen fachlichen Rat einzuholen.

  3. De Gruyter bearbeitet sämtliche Beschwerden mit der gleichen Sorgfalt, auch wenn sie anonym eingereicht wurden. Wenn Sie eine Beschwerde einreichen, können Sie bei uns mit einem professionellen, entgegenkommenden Verhalten rechnen. Im Gegenzug erwarten wir ebenfalls einen respektvollen Umgang mit den Herausgeber*innen sowie den Mitarbeitenden von De Gruyter. Jegliche Beleidigung oder Angriffe auf das Personal von De Gruyter oder die Zeitschriftenherausgeber*innen werden nicht geduldet, weshalb Beschwerden in solchen Fällen nicht mehr berücksichtigt werden.

Interessenkonflikte und konkurrierende Interessen

Ein „Interessenkonflikt“ oder auch ein „konkurrierendes Interesse“ liegt in Situationen vor, in denen die objektive Präsentation, Überprüfung oder Veröffentlichung einer Arbeit beeinträchtigt ist oder scheint.

Sämtliche Autor*innen, Gutachter*innen sowie Herausgeber*innen müssen alle bestehenden oder potenziellen konkurrierenden Interessen angeben.

Autor*innen müssen eine Erklärung abgeben, in der alle möglichen Interessenkonflikte aufgeführt sind, oder klarstellen, dass es keine gibt. Wenn Sie nicht sicher sind, ob es sich um ein konkurrierendes Interesse handelt, fragen Sie beim Herausgeber oder bei De Gruyter nach, bevor Sie Ihre Arbeit einreichen.

Beispiele für konkurrierende Interessen:

  1. Persönliche Beziehungen zwischen Autor*innen, Herausgeber*innen oder Gutachter*innen
  2. Vertragliche oder berufliche Vereinbarungen
  3. Finanzielle oder persönliche Interessen, auf die sich die Veröffentlichung der Forschungsergebnisse auswirken könnte
  4. Gehaltene bzw. ausstehende Patente
  5. Von den Autor*innen oder Institutionen erhaltene Förderungen

Achten Sie darauf, im Abschnitt mit den Danksagungen alle Geldgeber*innen für das Projekt bzw. alle anderen relevanten Beziehungen anzugeben.

Die Herausgeber*innen können sich gegen die Veröffentlichung eines Artikels entscheiden, wenn sie der Auffassung sind, dass die konkurrierenden Interessen die Arbeit, die Auswertungen oder die Interpretationen beeinträchtigt haben könnten.

Gelegentlich können auch bei Herausgeber*innen Interessenkonflikte vorliegen, die ihre Unparteilichkeit bei Begutachtungen oder die redaktionelle Ausrichtung der Zeitschrift beeinflussen könnten. Diese sind schnellstmöglich anzugeben.

Besteht bei einem eingereichten Werk ein Interessenkonflikt mit Herausgeber*innen oder Gutachter*innen, wird diese Person von der Arbeit an Ihrem Manuskript ausgeschlossen.

Darüber hinaus müssen die Herausgeber*innen in den wenigen Fällen, in denen sie in ihrer Zeitschrift selbst veröffentlichen, etwaige Interessenkonflikte offenlegen.

Daten und Reproduzierbarkeit

Wenn Forschungsarbeiten einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, belegt dies die Belastbarkeit der veröffentlichten Forschungsergebnisse und trägt dazu bei, dass diese verbreitet werden. De Gruyter verfolgt verschiedene Open-Access-Strategien für mehr Transparenz und Zugänglichkeit von Daten, Quellcodes und anderen mit Ihrer Forschung verknüpften Inhalten. Das Teilen von Forschungsdaten kann auch die Sichtbarkeit und den Einfluss der Forschungsergebnisse erhöhen.

Einzelheiten zu den Richtlinien für das Teilen von Daten finden Sie auf den Websites der jeweiligen Fachzeitschriften.

Sofern dies sinnvoll ist und Sie von Ihrem Arbeitgeber oder Kostenträger die Genehmigung dazu erhalten, sollten Sie Ihre Daten teilen.

Wir empfehlen Ihnen folgende Vorgehensweise:

  1. Erstellen Sie einen Datenverwaltungsplan, um festzulegen, wie Daten erhoben, aufbereitet und gespeichert werden sollen.

  2. Erstellen Sie genaue Aufzeichnungen der Prozesse, sodass diese nachvollziehbar sind und andere Personen die Ergebnisse verstehen, überprüfen und reproduzieren können.

  3. Speichern Sie alle relevanten Daten in einem für Ihr Fachgebiet geeigneten Repositorium.

  4. Stellen Sie als Teil Ihrer Publikation eine Datenverfügbarkeitserklärung bereit, in der Sie erläutern, wie andere auf die relevanten Daten zugreifen können.

Teilen von Versionen Ihres Artikels

Bei der Veröffentlichung in einer Zeitschrift von De Gruyter haben Sie viele Möglichkeiten, um die verschiedenen Versionen Ihres Artikels zu teilen. So können Sie die Sichtbarkeit und Wirkung Ihres Artikels sowie die Interaktionen steigern.

Ihr Artikel durchläuft auf seinem Weg vom Manuskript, das Sie bei einer Zeitschrift einreichen, über das Peer-Review-Verfahren und eventuell empfohlene Überarbeitungen bis hin zum endgültigen Artikel, der online oder in gedruckter Form veröffentlicht wird, viele Versionen.

Weitere Informationen finden Sie in unserem Leitfaden zum Teilen Ihrer Arbeit.

Wahlweise können Sie Ihren Artikel in einer Gold-Open-Access-Zeitschrift veröffentlichen oder ihn in einer Abonnement-Zeitschrift mit Open-Access-Optionen als Gold-Open-Access-Artikel anbieten. In solchen Fällen fallen für den Artikel Bearbeitungs- bzw. Publikationsgebühren an. Informationen zu den Veröffentlichungsgebühren finden Sie hier.

Verwendung von Inhalten, die Eigentum von Dritten sind

Als Autor*in sind Sie verantwortlich für alle erforderlichen Genehmigungen zur Verwendung von Inhalten Dritter in Ihrem Artikel. Diese Inhalte umfassen sämtliche Formate.

Wenn Sie Inhalte aus Publikationen von De Gruyter nutzen möchten, wenden Sie sich bitte an unseren Partner, das Copyright Clearance Center (CCC) http://www.copyright.com/.

Forschungsethik

Alle von De Gruyter veröffentlichten Forschungsarbeiten müssen in Übereinstimmung mit den höchsten internationalen und lokalen Standards für Strenge und Integrität durchgeführt worden sein.

Wenn Ihre Arbeit mit Menschen, menschlichem Material oder personenbezogenen Daten zu tun hat, müssen Sie die Grundsätze der Deklaration von Helsinki (Declaration of Helsinki) einhalten.

Bevor Sie mit Ihrer Studie beginnen, müssen Sie zudem die Zustimmung der Ethikkommission oder des IRB (Institutional Review Board) Ihrer Institution einholen. Sie muss bestätigen, dass die geplante Studie die nationalen und internationalen Richtlinien für Forschung am Menschen einhält.

Das Manuskript muss eine Erklärung beinhalten, die den Namen der Ethikkommission, die Zustimmungsnummer und ggf. die Art der eingeholten Genehmigung angibt.

Falls eine offizielle Zulassung durch die Ethikkommission nicht erforderlich war, ist der Name der Ethikkommission, die die Ausnahme zugelassen hat, im Manuskript anzugeben.

Vor der Durchführung von Studien, an denen Menschen teilnehmen, müssen Sie die schriftliche Zustimmung zur Teilnahme an der Forschungsarbeit und/oder zur Verwendung ihres Materials oder ihrer Daten einholen. Die Einverständniserklärung nach der Aufklärung der Teilnehmenden muss freiwillig erfolgen. Die Teilnehmenden müssen ausführlich über die Studie und die damit verbundenen Chancen und möglichen Risiken informiert werden.

Bei Teilnehmenden, die nicht volljährig sind (unter 18 Jahren) oder die als schutzbedürftig oder nicht in der Lage gelten, eine Zustimmung nach Aufklärung zu erteilen, ist diese von ihren gesetzlichen Vertreterinnen/Vertretern einzuholen.

Sie müssen eine Erklärung in das Manuskript aufnehmen, die die Zustimmung zur Teilnahme im Einzelnen bestätigt.

Wenn Ihr Manuskript Angaben, Daten, Abbildungen oder Videos enthält, durch die eine Person eventuell identifiziert werden kann, ist eine schriftliche Zustimmung zur Veröffentlichung dieser Angaben erforderlich.

Falls keine Zustimmung zur Teilnahme vorliegt (wenn die Teilnehmenden z. B. nicht zustimmungsfähig waren), kann der Herausgeber den Nachweis verlangen, dass eine Ethikkommission auf die Zustimmungspflicht verzichtet hat.

Sie müssen die Zulassung der zuständigen institutionellen Ethikkommission oder des institutionellen Ausschusses für die Nutzung und Pflege von Tieren einholen, bevor Sie Forschungsarbeiten mit Wirbeltieren oder bestimmten wirbellosen Tieren durchführen.

Autorinnen und Autoren müssen in ihrem Manuskript den Namen der Ethikkommission/-en angeben, die die Studie genehmigt hat/haben, und bestätigen, dass alle geltenden Richtlinien und Vorschriften eingehalten wurden. Zudem sind die Zulassungsnummern bzw. die Nummern der Tierversuchsgenehmigungen anzugeben, sofern diese verfügbar sind.

Verhaltenskodex für Herausgeber*innenrichtlinien

Jede Zeitschrift wird von einer/m Herausgeber*in oder mehreren Herausgeber*innen geleitet. Die Herausgeber*innen sind für die Qualität und die Einhaltung der ethischen Standards bei allen in der Zeitschrift veröffentlichten Forschungsartikeln verantwortlich. Die Herausgeber*innen der Ressorts, die Gastherausgeber*innen und die Mitglieder des Herausgeberbeirats, die sogenannten „unterstützenden Herausgeber*innen“, sind gemeinsam dafür zuständig, dass die zur Veröffentlichung freigegebenen Artikel höchsten Qualitätsansprüchen genügen.

In jeder Hinsicht ist es für Herausgeber*innen und unterstützende Herausgeber*innen zwingend erforderlich, die COPE-Richtlinien einzuhalten, die Verantwortung gemeinsam zu tragen und (unabhängig von De Gruyter) zu entscheiden, welche Arbeiten zugelassen und veröffentlicht werden sollen.

Zugleich arbeitet das Team von De Gruyter stets daran, allen an der Herausgabe der Zeitschrift beteiligten Personen die besten Orientierungshilfen, Verfahren und Richtlinien zur Verfügung zu stellen.

Peer-Review-Verfahren

Das Peer-Review-Verfahren ist ein zentraler Bestandteil aller wissenschaftlichen Veröffentlichungen bei De Gruyter. Es stellt sicher, dass qualifizierte Fachleute die eingereichten Forschungsarbeiten prüfen und deren Eignung zur Veröffentlichung gemäß den Zielen und der Ausrichtung der jeweiligen Zeitschrift beurteilen.

Das Peer-Review-Verfahren verläuft unter Einhaltung der Peer-Review-Richtlinien der jeweiligen Zeitschrift (z. B. offenes Peer-Review, Blindgutachten oder Doppelblindgutachten). Weitere Einzelheiten zum Peer-Review-Verfahren der verschiedenen Zeitschriften finden Sie in den Dokumenten mit Autorenhinweisen und redaktionellen Richtlinien auf den Zeitschriften-Websites.

Wenn Sie der Ansicht sind, dass im Peer-Review-Verfahren Fehler unterlaufen sind, wenden Sie sich bitte an den Herausgeber*innen der betreffenden Zeitschrift oder an De Gruyter.

Sonder- und Themenhefte

Die Herausgeber*innen können eine*n oder mehrere Gastherausgeber*innen ernennen, die bei der Redaktion von Sonderausgaben zu bestimmten Themen unterstützen.

Der/die Gastherausgeber*in ist in der Regel für Folgendes verantwortlich:

- Einreichung eines Themenvorschlags für das Sonderheft
- Einwerbung von Beiträgen für das Sonderheft
- Durchführung des Peer-Review-Verfahrens für die Manuskripte

Die Themenvorschläge für Sonderhefte werden von den Herausgeber*innen bewertet und angenommen (oder abgelehnt). Manuskripte, die für Sonderhefte eingereicht werden, durchlaufen das gleiche strenge Peer-Review-Verfahren wie Manuskripte, die für reguläre Hefte eingereicht werden.

Der/die Gastherausgeber*in kann zwar Empfehlungen abgeben, welche Manuskripte zur Veröffentlichung ausgewählt werden, die endgültige Entscheidung darüber liegt jedoch in jedem Fall bei den festen Herausgeber*innen der Zeitschrift.

Korrektur, Zurückziehung und Entfernung eines Artikels

Wenn im Zusammenhang mit einem von De Gruyter veröffentlichten Artikel Bedenken geäußert werden, folgen wir dem unter „Umgang mit vermutetem Fehlverhalten“ beschriebenen Verfahren.

Mit Unterstützung von De Gruyter prüfen die Herausgeber*innen alle Zurückziehungen, Korrekturen und Änderungen gemäß den COPE-Richtlinien für Zurückziehungen. Wenn sich herausstellt, dass eine Publikation einen Fehler enthält, veröffentlichen wir ein sogenanntes Erratum bzw. Corrigendum.

Zurückziehungen erfolgen nur bei Artikeln, die so schwerwiegende inhaltliche Mängel aufweisen, dass deren Ergebnisse und Schlussfolgerungen unzuverlässig sind, und bei Artikeln, die umfangreiche Überschneidungen mit anderen Forschungsinhalten (Plagiatsverdacht) oder lebensgefährliche Inhalte enthalten.

Andere mögliche Gründe für das Zurückziehen von Artikeln:

  • Verwendung bestimmter Inhalte ohne Genehmigung

  • Urheberrechtsverletzung
    Unethische Forschungspraktiken
    Manipulation des Peer-Review-Verfahrens

  • Nicht angegebener Interessenkonflikt

In Fällen, in denen zwar Beschwerden eingereicht werden, diese aber nicht eindeutig nachgewiesen sind, können die Herausgeber*innen der einreichenden Person gestatten, einen Brief an die Herausgeber*innen zu verfassen. Dieser wird dann (nach erfolgter Prüfung) veröffentlicht und in die wissenschaftlichen Unterlagen aufgenommen.

In Ausnahmefällen kann De Gruyter die Online-Veröffentlichung eines Artikels zurückziehen, sofern wir dies für erforderlich halten, um unseren rechtlichen Verpflichtungen nachzukommen. Dies trifft unter anderem dann zu, wenn wir der Ansicht sind, dass der Artikel:

  • verleumderisch ist

  • gegen Datenschutzbestimmungen oder Geheimhaltungspflichten verstößt

  • einer gerichtlichen Anordnung unterliegt

  • ein erhebliches Gesundheitsrisiko für die Öffentlichkeit darstellen könnte

Unter diesen Umständen beschließen wir mitunter, einen Artikel zu entfernen und eine Mitteilung zu veröffentlichen, die den Grund für die Löschung des gesamten Artikels angibt.

Zeitschriften sind ein Diskussionsforum, und es steht der Leser*innenschaft frei, Kommentare, Fragen oder Kritik zu jedem in den Zeitschriften von De Gruyter veröffentlichten Artikel anzubringen. De Gruyter behält sich das Recht vor, Kommentare, die als respektlos, unsachlich, unzutreffend oder verleumderisch erachtet werden, nicht zu veröffentlichen und bereits veröffentlichte Kommentare zu entfernen. Wir bitten die Verfasser*innen von Kommentaren, alle konkurrierenden Interessen, die sie in Bezug auf den Artikel haben könnten, offenzulegen.

Besprechungen nach Veröffentlichung

Die Zeitschriften von De Gruyter bieten die Möglichkeit zur Kritik und Diskussion nach der Veröffentlichung eines Artikels – etwa durch Leser*innenbriefe, Kommentare und Anmerkungen. Leser*innen können solche Texte bei der jeweiligen Zeitschrift einreichen. Diese werden von Fachkolleg*innen geprüft und, wenn sie als konstruktiv und einer Debatte zuträglich erachtet werden, zur Publikation angenommen und veröffentlicht. Die Herausgeber*innen können außerdem den Autor*innen der kritisierten Originalarbeit die Möglichkeit eröffnen, auf Kritik an ihrer Arbeit zu antworten.

Urheberrechte

Vor der Veröffentlichung müssen Autor*innen eine Urheberrechtserklärung unterzeichnen.

Voraussetzung für die Annahme von Manuskripten ist die Übertragung der Urheberrechte (für Mitarbeitende der US-Regierung: sofern übertragbar) an den Verlag. Sobald ein Manuskript angenommen wurde, darf es ohne die Zustimmung der Urheber*innen nicht mehr anderweitig veröffentlicht werden.

Weitere Informationen erhalten Sie unter Rechte und Lizenzen.

Bei Open-Access-Publikationen behalten alle Autor*innen das Urheberrecht, es sei denn, ihr Werk ist aufgrund lokaler Rahmenbedingungen nicht urheberrechtlich geschützt. Die Urheberrechte unterstehen der Lizenz Creative-Commons Attribution Only (CC-BY). Mit der Unterzeichnung der Veröffentlichungslizenz genehmigt der/die korrespondierende Autor*in, dass die Zeitschrift den Artikel nutzen darf.

Bedrohungen und Belästigungen

De Gruyter duldet keinerlei Bedrohungen oder Belästigungen. Das gilt für unsere Autor*innen, unser Lektoratsteam, unsere Gutachter*innen, unsere Partnerverlage und unsere Belegschaft. Wir legen Wert auf einen professionellen und von gegenseitigem Respekt geprägten Umgang. Alle Fälle von Bedrohung oder Belästigung werden durch die Ethikkommission von De Gruyter und unsere Rechtsabteilung untersucht.

Verleumdung und Diffamierung

Die Meinungsfreiheit ist ein Grundprinzip von De Gruyter, doch wir unterstützen nicht die Veröffentlichung von Äußerungen, die unzutreffend sind oder Personen bzw. Organisationen schaden könnten.

Vor der Einreichung Ihrer Arbeit müssen Sie für Studien über eine bestimmte Organisation oder Person zunächst eine schriftliche Einverständniserklärung einholen. Insbesondere bei Fallstudien empfehlen wir, die betreffenden Personen zu informieren und ihr Einverständnis einzuholen.

Wenn nach Meinung der Herausgeber*in, der Gutachter*innen oder von De Gruyter eine Studie möglicherweise rufschädigend ist oder vertrauliche Informationen enthält, verlangen wir eine schriftliche Einverständniserklärung, bevor der Artikel veröffentlicht wird.

Wenn sich Aussagen in von De Gruyter veröffentlichten Arbeiten als diffamierend herausstellen, wird ein entsprechender Hinweis zum zurückgezogenen Artikel veröffentlicht. In Ausnahmefällen und wenn es gesetzlich vorgeschrieben ist, wird der Artikel unter Angabe entsprechender Hinweise aus der Online-Version der Zeitschrift entfernt.

Vorwürfe bezüglich Verleumdung in unseren Veröffentlichungen werden von unserer Rechtsabteilung untersucht.

Heruntergeladen am 14.11.2025 von https://www.degruyterbrill.com/publishing/fuer-autoren/autoren-richtlinien/publikationsethik?lang=de
Button zum nach oben scrollen