Analysen und Dokumente
Das DDR-Ministerium für Staatssicherheit (MfS) blieb auch nach seiner formellen Gleichberechtigung mit dem sowjetischen Geheimdienst KGB 1958 ein »Diener zweier Herren«. Es agierte weiterhin zugleich als »Schild und Schwert« der herrschenden Staatspartei SED und als Dienstleister für die sowjetischen »Freunde«.
Tatsächlich prägte nicht Gleichberechtigung, sondern informelle Unterwerfung des MfS die Kooperation mit dem KGB. Kaum bekannt ist, dass der KGB nicht nur die Möglichkeiten und Kapazitäten des MfS benutzte, sondern auch jene von Volkspolizei und Innenministerium, um seine Agenten-Netze für die Spionage im Westen zu stärken und auszubauen oder Informationen in der DDR zu sammeln - und dies oftmals ohne Wissen des MfS. Der KGB betrachtete die DDR als seine operative Spielwiese, in der er alleine die Gesetze des Handelns bestimmte.
Dieser Band veranschaulicht anhand neu ausgewerteter Dokumente mit vielen konkreten Beispielen die unterschiedlichen Facetten der KGB-Präsenz in der DDR.
Die Beziehung zwischen dem Ministerium für Staatssicherheit und dem polnischen Innenministerium bzw. dessen Geheimdienst war eine der schwierigsten innerhalb des Warschauer Paktes. Der Band beschreibt das Mit- und Gegeneinander beider Geheimdienste anhand umfangreicher Quellenrecherchen und in detaillierter Betrachtung ihrer divergierenden Interessenlagen. Hinter der Fassade einer offiziell verordneten und vertraglich vereinbarten Freundschaft herrschte abgrundtiefes Misstrauen. Die polnische Perspektive offenbart zudem überraschende Schwachstellen der Stasi. Den zeitlichen Schwerpunkt bilden die Jahre 1974 bis 1990, doch nimmt die Studie auch die frühen Jahre seit 1949 in den Blick. Im frostigen Verhältnis der verbündeten Geheimdienste spiegelt sich stets auch das problematische Verhältnis der beiden »Bruderstaaten« zueinander.
Die Beschaffung und Verarbeitung von Informationen ist eine zentrale Aufgabe eines jeden Geheimdienstes. Die Stasi wollte allerdings keineswegs undifferenziert »alles« wissen und überwachte auch nicht flächendeckend. Ihre Aufmerksamkeit galt insgesamt wesentlich stärker Staat, Wirtschaft und militärischer Abwehr als »Staatsfeinden« und Oppositionellen.
Die Arbeitsweise der Stasi war dabei keineswegs so anachronistisch, wie die überlieferten Akten- und Karteikartenberge es vermuten lassen. Die Informationsspezialisten des MfS hatten seit den 1960er-Jahren daran gearbeitet, durch gezielte Infomationsgewinnung und -analyse die Überwachungsmethoden zu optimieren. Auch wenn ihre kybernetische Utopie scheiterte, vollzog das MfS damit wichtige Schritte auf dem Weg in den digitalen Überwachungsstaat. Dieses Buch unternimmt es, die Forschungslücke zu diesem Aspekt der Geschichte der DDR-Geheimpolizei zu schließen.
»Stellt die Bürger ruhig!« lautete die Devise von Wirtschaftsfunktionären und Politikern angesichts der sich zuspitzenden Umweltkonflikte im Chemierevier Halle-Bitterfeld. Die ohnehin akuten Umweltprobleme der Region wurden durch die zunehmende ökonomische Überforderung der DDR verschärft und führten zu einer konfliktträchtigen Situation, die in den 1980er-Jahren auch den Staatssicherheitsdienst auf den Plan rief. Die Studie zeigt, wie die Geheimpolizei angesichts einer zunehmend umweltbewussten Bevölkerung und handlungsunfähiger Behörden und Betriebe Umweltprobleme vertuschte, indem sie für eine strikte Geheimhaltung von Umweltdaten sorgte und dazu Wissensträger lückenlos überwachte und die staatlich unabhängige Umweltbewegung observierte und bekämpfte.
The book analyzes the role, activities and influence of the East German Ministry of State Security (MfS or Stasi) not only in connection with the Conference for Security and Cooperation in Europe (CSCE) and its follow-up conferences (i. e., the “CSCE Process”), but also in terms of limiting its influence upon East German society in terms of improved human rights and increased human contacts between East and West. On the one hand, the MfS supported the hard line of the East German party and state leadership in the CSCE process – also, when necessary, in opposition to the Soviet Union. On the other hand, the MfS supported Moscow’s demands – also communicated by its “fraternal organ”, the KGB – that the East German leadership should conduct a policy of strict “delimitation” (Abgrenzung) with regard to West Germany in order to seal Germany’s division. In general, Minister of State Security Erich Mielke supported the hardest possible line toward West Germany, whether as a representative of the East German Party leadership with regard to Moscow or as a supporter of Moscow’s hard line for the GDR towards West Germany within the SED regime. However, the economic weakness of the GDR and the Soviet Union, further exacerbated by the arms race with NATO and especially the U.S. in the 1980’s, led to concessions by both regimes to the West both within and outside of the CSCE process that further limited the possibilities of the MfS in terms of repressing East German dissidents. More importantly, this was also the case with regard to the growing movement to emigrate from the GDR to West Germany that had developed in response to the GDR’s signing of the CSCE Final Act in Helsinki in August 1975. In the end, the Stasi, which had always been a “servant of two masters” – i. e. the East German Party and the Soviet Union, represented by the KGB – could no longer keep the domestic effects arising from the CSCE process and détente under control because of the concessions of its two erstwhile “masters” to the West.
Mit bis zu 3500 Gefangenen zählte Brandenburg-Görden zu den vier größten Haftanstalten der DDR. An diesem Fallbeispiel untersucht die Studie das Funktionieren des Strafvollzugs unter den politischen Vorgaben der SED. Es ist eine bittere Ironie der Geschichte, dass das Gefängnis, in dem Generalsekretär Erich Honecker vor 1945 als politischer Häftling einsaß, in der DDR wieder dazu diente, politische Gegner gefangen zu halten.Die Studie beleuchtet auf der Grundlage zahlreicher, neu ausgewerteter Akten sämtliche Aspekte des Strafvollzugs: die Gefangenen, die Haftbedingungen, das Gefängnispersonal und die Staatssicherheit. Diese führte verdeckt Regie, indem sie Häftlinge ebenso wie deren Bewacher als Spitzel anwarb. Dabei schreckte sie noch nicht einmal vor der Instrumentalisierung des Gefängnispsychologen zurück.Die Haftwirklichkeit war durch kleinliche Regeln und die Benachteiligung der politischen Gefangenen geprägt. Es herrschte eine harte Disziplinarpraxis, die durch Willkürhandlungen von schlecht ausgebildeten und ideologisch indoktrinierten Aufsehern noch unerträglicher wurde. Fraternisierungstendenzen, die es in den fünfziger Jahren manchmal noch gab, wurden rigoros bekämpft.Die Häftlinge von Brandenburg-Görden mussten in unterschiedlichen Betrieben hart arbeiten. Zusätzlich ausgebeutet wurden sie durch das korrupte Verhalten des langjährigen autokratischen Leiters der Haftanstalt, Fritz Ackermann, der sich und seinen Leitungskadern von den Gefangenen illegal Eigenheime bauen ließ.Obwohl der Besuch westlicher Delegationen in den DDR-Gefängnissen unter Ulbricht und die Praxis des Häftlingsfreikaufs unter Honecker ein wenig zur Linderung der Haftbedingungen beitrugen, stellt sich die Frage, ob der Westen für die politischen Gefangenen in der DDR nicht mehr hätte erreichen können.
Schwedt war ab 1968 der Standort des DDR-Militärstrafvollzugs und für nahezu jeden männlichen wehrpflichtigen DDR-Bürger ein negativ besetzter Begriff. Die dort praktizierte Kombination von Freiheitsentzug mit Schichtarbeit, militärischer Ausbildung und politischer Schulung bedeutete gegenüber anderen Gefängnissen eine verschärfte Situation, auch wenn die in Schwedt maximal zu verbüßende Strafhöhe »nur« zwei Jahre betrug. Strafverschärfend wurde empfunden, dass die verbüßte Zeit trotz anhaltender Zugehörigkeit zur Armee nicht als Wehrdienst angerechnet wurde und entsprechende Anteile nachzudienen waren. Neben militärgerichtlich verurteilten Strafarrestanten und Militärstrafgefangenen konnten ab 1982 Armeeangehörige sogar per bloßem Kommandeursbefehl mit bis dreimonatigem sogenannten »Dienst in der Disziplinareinheit« bestraft werden. Die Zuständigkeit für den Militärstrafvollzug lag bis 1982 beim Ministerium des Innern, dann beim Ministerium für Nationale Verteidigung. Wegen der überwiegend fehlenden Gefangenen-, Personal- und Verwaltungsakten geriet für dieses Buch insbesondere das Ministerium für Staatssicherheit in den Fokus. Nach Auswertung von über 900 Signaturen aus dessen Bestand ist nun viel zum Innenleben des Militärstrafvollzugs bekannt, inklusive der Einbindung der Staatssicherheit. Der zu DDR-Zeiten aufgebaute Mythos kann zumindest in Teilen entzaubert werden: Ja, es gab ein hartes Tagesregime, es gab Schikanen und Übergriffe, auch untereinander. Doch es gab keine lebensgefährliche Arbeit im »Steinbruch«, es gab keine Todesfälle, es gab keine vollendeten Suizide unter den Insassen. Allerdings erreicht die Hochrechnung der Insassenzahlen aufgrund breiterer Ausgangsdaten als bisher höhere Werte, speziell für die erste Phase mit der Verwaltung durch das Innenministerium (1968 – 1982).
Auf offener Straße brutal überfallen, in vertrauter Umgebung betäubt und entführt oder durch perfide Täuschungen auf DDR-Gebiet gelockt und rechtswidrig festgehalten. Etwa 400 Menschen teilen ein Schicksal: Sie wurden in den 1950er und 1960er Jahren aus der Bundesrepublik und vor allem aus West-Berlin in die DDR verschleppt und dort inhaftiert. Viele kehrten erst nach Wochen, Monaten oder gar Jahren aus der DDR-Haft zurück. Manche verschwanden für immer. Verantwortlich für die Entführungsaktionen war in erster Linie das Ministerium für Staatssicherheit (MfS), das anfangs unter Anleitung des sowjetischen Geheimdienstes agierte.Es ist ein unbekanntes Kapitel der deutschen Teilungsgeschichte. Auf Grundlage zahlreicher MfS-Akten und bundesdeutscher Unterlagen analysiert die Studie die Mechanismen und Funktion der Entführungspraxis des MfS. In Anlehnung an die Gewalt- und Täterforschung begibt sie sich auf die Spuren der Entführungsopfer und Entführer.
Ausgezeichnet mit dem Opus Primum 2015!
Der gesellschaftliche Umgang mit Homosexualität in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts war von christlich-religiösen Begründungs- und Rechtfertigungsmustern geprägt. In der parlamentarischen Auseinandersetzung im Zeitraum 1945–1990 werden weitreichende Paradigmenwechsel sichtbar. Am Anfang stand eine Affirmation der NS-Gesetzgebung, die die Strafbarkeit homosexueller Handlungen zwischen erwachsenen Männern verschärft hatte; am Ende etablierten sich die Forderungen nach juristischer und gesellschaftlicher Gleichstellung. Für den politisch-gesellschaftlichen Umgang mit Homosexualität spielten dabei Verständigungsprozesse über Ausmaß und Inhalt der rechtlichen Regelung ebenso eine Rolle wie Reform- und Liberalisierungsbewegungen innerhalb der christlichen Kirchen.
Religion im Parlament zeigt, dass die parlamentarische Auseinandersetzung über männliche Homosexualität keineswegs einem linearen Emanzipationsnarrativ folgte. Vielmehr konkurrierten alternative Perspektiven, die etwa im britischen Kontext auch noch in den 1980er Jahren reaktiviert wurden. Darüber hinaus zeigt die Arbeit, wie religiöse Bezüge hergestellt wurden, wie sie sich veränderten und welche Varianten und Widersprüche sich ausmachen lassen. Konfessionelle Unterschiede kommen dabei ebenso zu Wort wie regionale Besonderheiten. Anhand dieses Fallbeispiels zeigt die Studie auch, wie um den Platz von Religion vor dem Hintergrund religiöser Transformationsprozesse gerungen wird.